diff --git a/Legal/AVV.md b/Legal/AVV.md index fe9a5c0..819c541 100644 --- a/Legal/AVV.md +++ b/Legal/AVV.md @@ -59,9 +59,7 @@ Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jeden Antrag ## Nachweis und Überprüfung 1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht im Einzelfall Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu verlangen, welche den Auftraggeber aber nicht daran hindern soll, selbst Nachweise gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde zu erbringen. Unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers oder Personen, die für unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen. -2. Als Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem Auftraggeber in der Regel die vorliegende Zertifizierung nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle Zertifikat stellt der Auftragnehmer auf seiner Webseite zur Verfügung. -3. Sofern der Auftraggeber auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, dass die vorbezeichneten Zertifizierungen zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle im Sinne von Art. 33 Abs. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten ohne übermäßige Störung des Betriebsablaufs in der Regel nach Anmeldung (wenn nicht eine Kontrolle ohne Anmeldung erforderlich erscheint, weil andernfalls der Kontrollzweck gefährdet wäre) durchgeführt werden. Das Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das Ziel, die Einhaltung der einem Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird aktiv an der Durchführung der Kontrolle mitwirken. -4. Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die Kontrolle nicht wegen eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen. +2. Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die Kontrolle nicht wegen eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen. ## Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) @@ -81,7 +79,7 @@ Die zwischen den Parteien in den AGBs vereinbarte Haftungsregelung gilt auch fü 1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Auftraggeber. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der jeweiligen Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung. 2. Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Insbesondere behält er sich ausdrücklich vor, die vorliegende Vereinbarung einseitig zu ändern, sofern sich wesentliche rechtliche Änderungen im Bezug auf diese Vereinbarung ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Bedeutung der geplanten Änderung gesondert hinweisen und darüber hinaus dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erklärung eines Widerspruchs einräumen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. -3. Der Auftraggeber erkennt diese Vereinbarung als Teil der AGB über die/das von ihm gebuchte/n Produkt/e an. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. +3. Der Auftraggeber erkennt diese Vereinbarung als Teil der AGB über die/das von ihm gebuchte/n Produkt/e an. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen der AGBs vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. 4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der DSGVO liegen.